Beim Stöbern im Netz stieß ich auf folgenden Hinweis ( www.emfm.de/ladestationen/):
Ladeanschuß mit über 12 kW
Ein Ladeanschuß mit über 12 kW Anschlußleistung (32Ah, 3 Phasen, roter CEE-Stecker) ist genehmigungspflichtig bei Ihrem Energieversorger.
Die technische Anschlussbedingung (TAB) für den Anschluss an das Niederspannungsnetz enthält u.a. folgende Regelung:
(3) Aus den im Absatz 2 genannten Gründen bedarf der Anschluss folgender Anlagen und Verbrauchsgeräte der vorherigen Beurteilung und Zustimmung des Netzbetreibers:
– Einzelgeräte mit einer Nennleistung von mehr als 12 kW
Die TAB ist bei den meisten Versorgungsnetzbetreibern gültig.
Bei der ENBW wird eine Ladestation als „regelmäßiger Anschluss“ gesehen der netztechnisch erfasst werden muss.
Konkret heißt dies, dass Ladestationen größer 16A Absicherung, z.B. 3 x 32 A beim Versorgungsnetzbetreiber melde- und genehmigungspflichtig sind!
Mein Netzbetreiber ist "Bayernwerk". Ich habe mich also per Mail mit bag-e-mobility@bayernwerk.de in Verbindung gesetzt und noch am selben Tag eine positive Antwort bekommen:
Sehr geehrter Herr van der Meijden,
wir haben den Einbau Ihrer Ladestation registriert, Sie brauchen nichts weiter zu unternehmen bezüglich der Einverständniserklärung des Netzbetreibers.
Für Rückfragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.
Freundliche Grüße
...
Super Service. Somit sind wir nun legal am Netz :-)
Update 11.09.2020:
Das Bayernwerk hat inzwischen eine Informationsseite zum Antragsverfahren zur Einrichtung einer Ladestation für Elektrofahrzeuge online gestellt:
https://www.bayernwerk-netz.de/de/energie-anschliessen/stromnetz/ladeeinrichtung.html
Es reicht inzwischen nicht mehr formlos eine Mail zu schicken, sondern man muss nun ein Formular ausfüllen.
O tempora, o mores ...